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Fanclub Hölle-Nord - Richtlinien (Satzung)

 

1)     Fanclub Hölle-Nord

 

Der Fanclub Hölle-Nord (nachstehend FC genannt) ist der erste offizielle Fanclub der HSG Gensungen/Felsberg.

Die Aufgaben des FC sind u.a. die Unterstützung der Mannschaften der HSG, und die Pflege des Kontakts zwischen Mannschaft, Verein und FC. Die sportliche Fairness steht hierbei im Vordergrund!

 

2)     Vorstand

 

Der Vorstand vertritt den FC nach außen. Er besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertr. Vorsitzenden, und dem Kassenwart.

Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlungen ein. Er kann Aufgaben an andere Mitglieder übertragen und entziehen.

 

3)     Wahlen

 

Der Vorstand, und alle für ein Amt gewählten Mitglieder werden jeweils für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Wahl findet in der Hauptversammlung statt. Die Wahl kann auf Antrag eines (wahlberechtigten) Mitgliedes in geheimer Abstimmung stattfinden. Wahlberechtigt ist jedes Mitglied welches das 14. Lebensjahr vollendet hat. Jedes Mitglied kann Kandidaten für die zu wählenden Ämter vorschlagen. Gewählt werden kann jedes Mitglied welches das 16. Lebensjahr vollendet hat. Der Vorstandsvorsitzende, der Kassenwart und der Kassenprüfer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

4)     Mitgliederversammlungen

 

Die Mitgliederversammlungen werden in unregelmäßigen Abständen, mind. Jedoch 4 Mal in einer lfd. Saison, vom Vorstand einberufen. Die Bekanntmachung der Versammlung hat stets öffentlich und mind. 1 Woche vorher zu erfolgen. In der Mitgliederversammlung sollen die Mitglieder stets über die Aktivitäten und Vorhaben des FC unterrichtet werden. Jedes Mitglied kann Anregungen, Kritik und Wünsche anbringen und zur Diskussion stellen. Größere Vorhaben und Investitionen sollten in der Versammlung öffentlich abgestimmt und vom Vorstand als Entscheidungshilfe aufgegriffen werden.

 

5)     Hauptversammlung

 

Die Hauptversammlung findet gegen Ende der lfd. Saison statt. Der Vorstand muss zur Hauptversammlung mind. 2 Wochen vorher öffentlich (durch Zeitungen, Plakate etc.) einladen. Eine außergewöhnliche Hauptversammlung ist einzuberufen, wenn mind.

1/5 der stimmberechtigten Mitglieder sie beantragen oder der Vorstand dies für notwendig hält.

Die Hauptversammlung ist Beschlussfähig wenn mind. ¼ aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.

 

6)     Kassenwart

 

Der Kassenwart verwaltet die Finanzen des FC. Er hat über die Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen. Er überwacht die Beitragszahlungen der Mitglieder.

Der Kassenwart hat auf verlangen des Vorstandes oder auf verlangen der Mitgliederversammlung jederzeit einen Kassenbericht zu erteilen, spätestens aber in der Hauptversammlung der lfd. Saison, hat ein Abschlusskassenbericht zu erfolgen. Dieser muss von den Kassenprüfern geprüft sein und bestätigt werden.

 

7)     Kassenprüfer

 

Die Kassenprüfer überprüfen die Kasse des FC. und die Buchführung des Kassenwartes. Er kann jederzeit in die Kassenbücher des Vereins einsehen. Er prüft und bestätigt den Abschlusskassenbericht am Ende der Saison.

 

8)     Mitglieder

 

Mitglied kann jeder werden der die gleichen Ziele wie die des FC verfolgen. Bedingungen sind die Entrichtung des Jahresbeitrages und die Akzeptanz der Satzung des FC.

Die Ausübung der Mitgliedschaft ist davon abhängig, dass die Beitragszahlung für die lfd. Saison nachgewiesen ist.

Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch Benachrichtigung des Vorstandes beendet werden.

Bei groben Vergehen oder Ausschreitungen, können Mitglieder vom Vorstand ausgeschlossen werden.

 

9)     Jahresbeitrag

 

Der Jahresbeitrag beträgt € 25,00. Für Jugendliche die das 18. Lebensjahr während der ersten 3 Monate der Saison noch nicht vollendet haben, beträgt der Jahresbeitrag  € 12,00. Der Jahresbeitrag kann durch die Hauptversammlung für die nächste Saison jeweils neu festgelegt werden. Der jeweilige Beitrag soll stets zum Beginn der neuen Saison gezahlt werden. Eine anteilige Rückerstattung bei vorzeitiger Kündigung der Mitgliedschaft, erfolgt nicht.

 

10)     Saisondauer

 

Die lfd. Saison des FC beginnt jeweils am 01. Januar  und endet am 31. Dezember

eines Jahres.

 

11)     Richtlinien

 

Die Richtlinien können von der Hauptversammlung geändert werden.

 

12)     Auflösung des FC

 

Bei Auflösung des FC, fällt dessen Vermögen der Handballjugend der HSG Gensungen/Felsberg zu.